Pflegeversicherung, aus Stufen werden Grade....

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Zum 01.01.2017 werden die bis dato bekannten Pflegestufen durch eine Einstufung in 5 Pflegegrade abgelöst. Zukünftig werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt.

Auch nach der Neuausrichtung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch das Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG 2) verbleiben zum Teil erhebliche Kosten für die Pflegebedürftigen oder Ihre Angehörigen.

Wir zeigen Ihnen auf was sich genau durch das PSG 2 ändert und wie Sie etwaige Eigenbeteiligungen reduzieren können.